EU fordert Spanien auf, der Gebäuderichtlinie nachzukommen - Grüner Ökologe

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Brüssel fordert Spanien auf, die Gebäuderichtlinie vollständig einzuhalten

Wir werden erneut in das von der Europäischen Union monatlich aufgelegte Deliktspaket bei Nichteinhaltung der Europäische Verordnung und Richtlinie in Gebäuden, aber diesmal ist es eher ein "Ultimatum" als eine Warnung, an die wir Profis in der Branche gewöhnt sind.

Die Kommission fordert Spanien auf, die Gebäuderichtlinie vollständig einzuhalten durch Übersendung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme mit der Zuwiderhandlungsnummer 20152124. Die Europäische Kommission hat beantragt Spanien die alle Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude (Richtlinie 2010/31/EU).

Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für neue und bestehende Gebäude festlegen und anwenden, die Energieeffizienzbescheinigung von Gebäuden sicherstellen und eine regelmäßige Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen vorschreiben. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle neuen Gebäude mit„Bauen mit nahezu null Energieverbrauch“ ab 2022 (2022 - für öffentliche Gebäude).

Um zu verstehen, was passiert, sollten wir die beigefügten Artikel chronologisch lesen:

  • Öffentliche Verwaltung und der Erwerb von Energiegebäuden
  • Spanien und 23 Staaten halten sich nicht an das EU-Energieeffizienzgesetz

In einfachen Worten können wir das folgende Bild sehen, das teilweise die Menge der Verstöße darstellt, die wir angesammelt haben:

Komisch, dass wir vom 24.09.2015 bis 25.02.2016 die gleichen … „Fehlerhafte Umsetzung einiger Bestimmungen der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“. Wie man sieht, können wir auf die verschiedenen Verstöße Spaniens im Energiesektor nicht stolz sein. Wir können HIER in seiner Gesamtheit konsultieren.

Eine eingehende Prüfung seitens der EU in der nationalen Gesetzgebung und deren Umsetzung der Richtlinie ergab einige Mängel bei der Definition in der Baunormen „Near Zero Energy Building“ und ihre Anwendung im Zeitverlauf. Denken Sie daran, dass das neue Königliche Dekret 56/2016 über die Anwendung und die Standards bei Audits nur die Definition von Gebäuden mit nahezu keinem Energieverbrauch festlegt:

„Im Geltungsbereich der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Energieeffizienz von Gebäuden wird ein Gebäude mit nahezu Null Energieverbrauch definiert als ein Gebäude mit einem sehr hohen Energieverbrauch Wirkungsgrad, zu bestimmen gemäß Anhang I der vorgenannten Richtlinie. Der nahezu Null- oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem sehr großen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die „vor Ort“ oder in der Umwelt erzeugt wird.“

Der Kommission es stellte ferner fest, dass die durch nationales Recht eingeführten Ausnahmen von den Anforderungen der Richtlinie über das in der Richtlinie vorgesehene Maß hinausgingen. Spanien hat zwei Monate Zeit, um der Europäischen Kommission die beschlossenen Maßnahmen mitzuteilen Um dieser Situation abzuhelfen, kann die Kommission beschließen, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen. (Fragen zu Verstößen und Verfahren von HIER)

Zugang zum Informationsblatt HIER.

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