Einschränkung des vereinfachten Verfahrens vor dem Energieausweis

Erinnern wir uns an die Beschränkung des vereinfachten Verfahrens nach der Technischen Bauordnung vor dem Energieausweis.

Mit Eintragung der Technischen Bauordnung im Jahr 2006 werden eine Reihe von Einschränkungen für die vereinfachte Variante mit der DB HE Energiesparen identifiziert. Mit anderen Worten, alle diese Eigenschaften, die unter dem Schutz und der Eingabe des oben genannten technischen Codes erstellt wurden, haben Einschränkungen bei der Verwendung der CE3X- und C3X-Anwendungen.

Ich möchte klarstellen, dass wir ein Gebäude im Jahr 2009 bauen und derzeit die Pflicht zur Durchführung des Energieausweises perfekt haben können, hauptsächlich weil wir nicht auf das Projekt zugreifen können, bei dem die Energieeffizienzklasse zugewiesen werden soll. Es kann sogar sein, dass 2009 bei der Übergabe des Projekts an die Berufsgenossenschaft zur Überprüfung/Visum "ein solcher Punkt übersehen wurde".

Aufgrund dieser Einschränkungen wird im CE3X-Programm (in der neuen Version 1.1) die Bekanntmachung von“… Mit diesen Merkmalen liegt das Gebäude außerhalb des vereinfachten Verfahrens. Verwenden Sie die allgemeine Methode." Vor allem in Räumlichkeiten und Büros, dass viele Zertifizierer diesen Aspekt als Programmfehler ansehen oder eine Lösung mit dem Wechsel des Fenstertyps (von leicht eng wird zu eng angenommen) sowie eine seltsame Lösung annehmen, um es zu machen verschwinden solche Hinweise.

Was wir tun müssen, ist; die Eigenschaften der Immobilie überprüfen und gegebenenfalls von der vereinfachten Methode auf die allgemeine Methode umstellen, um der Technischen Bauordnung zu entsprechen. Nachteil, dass wir bei der Nutzung des Caleners natürlich nicht mehr die Stunden bekommen, die wir dem Budget unseres Auftraggebers zuordnen.

Was können wir tun?… Nun, seien Sie sehr vorsichtig mit dem Budget, das Sie unseren Kunden zuteilen müssen, wenn es um ein Lokal oder Büro geht, um nicht in eine Aubergine zu geraten.

Welche Voraussetzungen und Regelungen sind zu beachten? (Denken Sie daran, dass nur für Gebäude, die unter den Technischen Code 2006 fallen)

Kommen wir zur Technischen Bauordnung (Dok. HIER) … Dritte Übergangsbestimmung. Anwendungsregime der Technischen Bauordnung.

Für die Anwendung der in der Technischen Bauordnung genannten grundlegenden Anforderungen gilt unbeschadet der Bestimmungen der dritten Schlussbestimmung dieses Königlichen Erlasses bei seinem Inkrafttreten folgende Übergangsregelung:

1. Während der sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Königlichen Erlasses können die in den folgenden Basisdokumenten entwickelten grundlegenden Anforderungen angewendet werden:

a) „DB SI Sicherheit im Brandfall“.

b) „Benutzungssicherheit DB SU“.

c) „DB HE Energiesparen“. Das Grunderfordernis der Leistungsbegrenzung HE 1 ist zwingend anzuwenden, wenn sie sich nicht für die Anwendung der in Abschnitt 1.a) der zweiten Übergangsbestimmung genannten Bestimmung entschieden hat.

Wir gehen zur DB HE Energiesparen (Zugang zum Dokument … HIER):

3.2.1.2 Anwendbarkeit. (3.2 Vereinfachte Option)

1.- Die vereinfachte Option kann verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

a) dass die Oberfläche der Löcher in jeder Fassade weniger als 60 % ihrer Oberfläche beträgt;
b) Dass die Oberlichtfläche weniger als 5 % der gesamten Dachfläche beträgt.

2.- Ausnahmsweise sind Freiraumflächen von mehr als 60 % bei Fassaden zulässig, deren Flächen einen Anteil von weniger als 10 % der Gesamtfläche der Gebäudefassaden ausmachen.

3.- Ausgenommen sind Gebäude, deren Einfriedung durch nicht-konventionelle konstruktive Lösungen wie Trombe-Wände, parietodynamische Wände, angebaute Gewächshäuser usw. gebildet wird.

4.- Bei Sanierungsarbeiten werden die in dieser Option festgelegten Kriterien auf die neuen Gehäuse angewendet.

Allein mit diesem Beitrag möchten wir die Zertifizierer daran erinnern, sich nicht so sehr bei der Budgetentscheidung, sondern bei der Realisierung des Energieausweises zu beeilen.

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