Energieeffizienzrichtlinie 2012/27 / EU (Europäisches Parlament)

Richtlinie 2012/27 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz.

Wir alle wissen, dass sich die Europäische Union auf die Energieeffizienz von Gebäuden ausrichtet, außerdem ist dies kein Ziel, sondern eine Priorität, die sehr schnell in gemeinschaftliche Vorschriften überführt wird.

Diese veröffentlichte Richtlinie modifiziert die Richtlinien 2009/125/CE und 2010/30/EU, und durch die die Richtlinien 2004/8/CE und 2006/32/CE aufgehoben werden.

Energieaudits

Alle großen Unternehmen müssen sich einem Energieaudit unterziehen. Diese Audits müssten innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie beginnen und alle vier Jahre von qualifizierten und akkreditierten Sachverständigen durchgeführt werden.

Energieeffizienzprogramme für Energieunternehmen

Die unter die Richtlinie fallenden Energieunternehmen müssten eine „Kumulatives Ziel der energiesparenden Endnutzung“ für das Jahr 2022. Dieses Ziel müsste mindestens der Erzielung neuer Einsparungen von 2014 bis 2022 in Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes an Endkunden nach Volumen entsprechen, mit einem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Inkrafttreten der Richtlinie.

Der Verkauf von Energie, die im Verkehr verwendet wird, könnte ausgeschlossen werden, und es könnten alternative Wege zur Erzielung gleichwertiger Energieeinsparungen zugelassen werden, sofern die Gleichwertigkeit gewahrt bleibt.

Renovierung von Gebäuden

Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, 3% der Gesamtfläche der „von der Zentralregierung selbst genutzten beheizten und/oder kalten Gebäude“ (Verwaltungsabteilungen, deren Zuständigkeiten das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats umfassen) zu renovieren.

Dies wäre bei Gebäuden mit einer «Gesamtnutzfläche» von mehr als 500 m² der Fall, ab Juli 2015 von mehr als 250 m². Die Mitgliedstaaten können jedoch auch alternative Maßnahmen ergreifen, um gleichwertige Energieeinsparungen zu erzielen, beispielsweise eine umfassende Renovierung.

Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs für Kunden

Um den Kunden beim Energiesparen zu helfen, müssen die Lieferanten bis zum 1. Januar 2015 sicherstellen, dass ihre Rechnungsinformationen korrekt sind und auf dem tatsächlichen Verbrauch basieren. Die Rechnungen würden auf Wunsch mindestens zweimal im Jahr oder drei Monate eingehen.

Fördern Sie die Effizienz beim Heizen und Kühlen

Die Mitgliedstaaten müssten bis Dezember 2015 eine „umfassende Bewertung“ des Anwendungsbereichs der hocheffizienten KWK und der effizienten Fernwärme und -kälte durchführen und werden diese der Kommission übermitteln. Für diese Bewertung müssten die Mitgliedstaaten eine Kosten-Nutzen-Analyse – einen Vorschlag der Abgeordneten – für ihr Hoheitsgebiet auf der Grundlage der klimatischen Bedingungen, der Wirtschaftlichkeit und der technischen Eignung durchführen.

Finanzierungslinien

Die Abgeordneten schlugen auch die Einrichtung von Finanzierungslinien für Energieeffizienzmaßnahmen vor. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung dieser Einrichtungen oder die Nutzung bestehender Einrichtungen erleichtern.

EU- und nationale Ziele

Die Richtlinie 2012/27/EU legt gemeinsame Maßnahmen fest, um sicherzustellen, dass die EU ihrem Hauptziel, den Energieverbrauch bis 2022 um 20 % zu senken, vorankommt. Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Ziele fest und legt alle drei Jahre einen nationalen Effizienzaktionsplan vor. in den Jahren 2014, 2022 und 2022. Die Europäische Kommission müsste im Juni 2014 die erzielten Fortschritte bewerten.

+ Infos:

  • Richtlinie 2012/27 / EU

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, teilen Sie ihn!

Beliebte Beiträge