Haftpflichtversicherung und Energieausweis

Wir alle sind der Meinung, dass Haftpflichtversicherung und Energieausweis Hand in Hand gehen sollten, wenn wir einen Energieausweis erstellen.

Der Verstöße gegen die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden die im Gesetz 8/2013 zur Stadtsanierung, -erneuerung und -sanierung erhoben werden, sind kein Scherz! Sie können sie sehen in "Verstöße gegen Energieausweis"

Aus meiner persönlichen Meinung habe ich das Gefühl, dass sie mehr Steuererhebung als effektiv sind, da es möglicherweise andere Mittel gibt, um einen Standard (Königliches Dekret 235/2013) angemessen und kohärent durchzusetzen, der in Eile und mehreren Fragen ohne viel Klärung begonnen hat vor dem Zertifizierenden Techniker als Verbraucher.

Statt einer Wirtschaftssanktion gehen wir einen anderen Weg! Sie konnten keine anderen Methoden anwenden; Von Staatsexamen zur Feststellung der Kenntnisse der Zertifizierenden Techniker bis hin zum Berufsausschluss, wie er in einigen anderen Ländern praktiziert wird. Genauso effektiv - denke ich - und ohne dass unsere ramponierte Tasche ihr Loch weiter vergrößert.

Wir müssen eine Frage klären, nicht alle Haftpflichtversicherungen, die wir über unsere Schulen haben, dienen uns vor rechtlichen Schritten, wir müssen zuerst prüfen, ob die entsprechende Klausel enthalten ist und dann erneut bestätigen, dass unser Energiezertifizierungsbericht Ich bin kein Visum (Falls dies der Fall ist), übernimmt die Versicherung weiterhin den Versicherungsschutz.

Können Bescheinigungen OHNE Haftpflichtversicherung ausgestellt werden?

Es ist eine Frage, bei der wir alle das „JA“ hören wollen. Nicht, weil wir die Versicherung nicht haben und vor rechtlichen Schritten geschützt sein wollen, sondern wegen der Kosten, die wir bei der Anmietung übernehmen müssen. Wenn wir uns die Preise ansehen, die auf dem Energiezertifizierungsmarkt angeboten werden, müssen wir meiner Meinung nach einige Berichte erstellen, um diese Auszahlungen abzudecken. Und glauben Sie mir, wir sind viele Techniker für einen Kuchen, der nicht so groß ist!

Welche Regelungen schützen mich, um zu bestätigen, dass für die Ausübung der Tätigkeit als Zertifizierer KEINE Haftpflichtversicherung erforderlich ist?

In diesem Zusammenhang füge ich eine Antwort eines Kollegen hinzu Eduardo Martin del Toro (Mit Pag. Web mehr als interessant http://blog.deltoroantunez.com/), von dem ich denke, dass es wert ist, dass wir alle wissen, wegen seiner Einfachheit und Verdeutlichung:

„In keinem Fall ist eine Haftpflichtversicherung für einen selbstständigen Erwerbstätigen obligatorisch. Ja, es wird empfohlen, bestimmte Arbeitsübungen wie das Bauen durchzuführen, aber es erscheint nicht nur für die Entwicklung von Zertifizierungen logisch.

Hintergrund:

Das erste, was zu dieser Angelegenheit gesagt werden kann, ist, dass das Gesetz 38/1999 vom 5. November über die Bauplanung dies nicht erwähnt, wenn dies hätte erfolgen können. Nicht umsonst erwähnt er in Art. 17 die Pflicht zum Abschluss einer Sachschaden- oder Bürgschaftsversicherung für den Bauherrn und Auftragnehmer der Bauarbeiten die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen; Im Übrigen gelten Artikel 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder die Vorschriften über Verträge. Das erste, was zu dieser Angelegenheit gesagt werden kann, ist, dass das Gesetz 38/1999 vom 5. November über die Bauplanung dies nicht erwähnt, wenn dies hätte erfolgen können. Nicht umsonst erwähnt er in Art. 17 die Pflicht zum Abschluss einer Sachschaden- oder Bürgschaftsversicherung für den Bauherrn und Auftragnehmer der Bauarbeiten die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen; Im Übrigen gelten Artikel 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder die Vorschriften über Verträge.

Staatliche Verpflichtung vor dem Energieausweis:

Obwohl das oben genannte Gesetz die Verantwortung des Architekten und Monteurs vor dem Energieausweis erwähnt, verpflichtet es jedoch nicht den Abschluss einer Versicherung in dem Sinne, dass dies möglich gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, wie in Artikel 75 des Versicherungsvertragsgesetzes: „Für die Ausübung der von der Regierung festgelegten Tätigkeiten ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. ". Ebenso heißt es in Artikel 21.1 des Gesetzes 17/2009 vom 23. November über den freien Zugang zu Aktivitäten und Dienstleistungen und deren Ausübung:" , der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie, die die Schäden abdeckt, die Ursache bei der Erbringung der Dienstleistung, wenn die von ihnen erbrachten Dienstleistungen eine unmittelbare und konkrete Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit eines Empfängers oder eines Dritten oder für die finanzielle Sicherheit des Empfängers darstellen. Die erforderliche Sicherheit muss in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang des abgedeckten Risikos stehen.

Berufsgenossenschaften vor dem Energieausweis:

Eine andere Sache ist, dass der oder die Fachleute eine professionelle Architekturgesellschaft bilden. Dann stünden wir vor einem anderen Szenario, dem Gesetz 2/2007 vom 15. März über Berufsgenossenschaften, das gemäß Artikel 11.3 verpflichtet, eine Versicherung zu unterhalten, die die Haftung abdeckt, die sie bei der Ausübung des Tätigkeit oder Tätigkeiten, die den Unternehmenszweck darstellen."

Nach verschiedenen interessanten Meinungen von Kollegen teile ich sie in diesem Beitrag:

Katalonien:

Katalonien verlangt nach "Llei 7/2006" nach Artikel 37 und 38, dass kompetente Techniker, die ihren Beruf als Techniker ausbauen und Energiezertifizierungen durchführen, kollegial sind. Um registriertes Mitglied zu sein, benötigen Sie eine obligatorische Mindesthaftpflichtversicherung. Seien Sie vorsichtig, das Zertifikat ist möglicherweise nicht indossiert, aber der Techniker muss registriert sein.

Andalusien:

Gesetz 10/2003 vom 6. November zur Regulierung der Berufsverbände von Andalusien:
Artikel 27. Pflichten.
Die Aufgaben des Kollegiums sind:
a) Beachten Sie die Berufspflichten und alle aus dem öffentlichen Interesse abgeleiteten Pflichten, die die Gründung der jeweiligen Berufsgenossenschaft rechtfertigen.
b) die Satzung, die Geschäftsordnung und die interne Ordnung des Kollegiums sowie die von den Leitungsorganen angenommenen Vereinbarungen einzuhalten.
c) die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Berufsausübung ergeben können, durch eine Versicherung gedeckt haben.

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