Das Industrieministerium legt die seit 2007 anzuwendenden genehmigten Zertifizierungsprogramme fest.
Auch hier aktualisiert uns das Industrieministerium erneut das Originaldokument von Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Königlichen Dekret 235/2013 in der Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden, die am 8. Juli 2013 veröffentlicht wurde. In diesem Fall erscheint ein neuer Abschnitt im Index "Referenzsoftware".
Dieses Dokument enthält die am häufigsten gestellten Fragen zur Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden in Bezug auf folgende Aspekte:
- Kompetente Techniker (Hinzugefügt zu Wirtschaftsingenieur….und sein assimilierter Chemieingenieur)
- Anwendungsbereich
- Gebäude, die von einer Behörde genutzt werden
- Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr
- Technische und administrative Bedingungen in Bezug auf Energieeffizienzzertifikate:
- Energieeffizienzlabel
- Referenz-Computerprogramme (Neuer Abschnitt)
Im neuen Dokument nur die Abschnitt 7 mit einer einzigen Frage, die bei der Erstellung des Energieausweises von Bedeutung ist für Immobilien nach dem 1. November 2007.
7.1.-Welche anerkannten Dokumente (anerkannte Zertifizierungsprogramme) sind für den Energieausweis von Gebäuden zu verwenden?
Bei Bestandsgebäuden sind ab dem 01.06.2013 die anerkannten Unterlagen für Bestandsgebäude zu verwenden.
Um die Projektbescheinigung bzw. das fertiggestellte Gebäude bei Neubauten (ohne Bezug) mit Baugenehmigungsantrag nach dem 1. November 2007 zu erhalten, müssen die anerkannten Unterlagen für den Neubau verwendet werden. (Kurz gesagt, es sollten die zugelassenen Programme zur Zertifizierung für Neubauten CERMA, CE2, Calener VyP oder Calener GT - Zugang zu Energiezertifizierungsprogrammen verwendet werden)
Bei Neubauten, die vor dem 1. November 2007 eine Baugenehmigung beantragt haben und nun zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden sollen, müssen sie die anerkannten Nachweise für Bestandsgebäude verwenden.
Hinweis: Angesichts des oben Gesagten haben wir angerufen, um zu erklären, was passieren würde, wenn wir ein Haus eines Gebäudes zertifizieren würden, das nach dem 1. belegt.
Fall 1.- Wenn Sie einen Erstberufsausweis haben: Anerkannte Dokumente für bestehende Gebäude müssen verwendet werden.
Fall 2.-Sie haben keinen Erstberufsausweis (aus welchen Gründen auch immer): Bei Neubauten müssen anerkannte Dokumente verwendet werden.
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Damit Sie die verschiedenen Änderungsvorschläge in erkennen können Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Königlichen Dekret 235/2013:
Veröffentlicht am 8. Juli 2013.
Veröffentlicht am 20.09.2013.
Veröffentlicht am 18. Oktober 2013.
Zuletzt geändert am 18. November 2013: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Königlichen Dekret 235/2013
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Folgen Sie uns auf Google+. Autor: Pau Seguí.