Neuer Königlicher Erlass 390/2021 Grundlegendes Verfahren für die Energieeffizienzzertifizierung von Gebäuden - Grüner Ökologe

Königlicher Erlass 390/2021

Es ist lange her, dass wir über die berühmten Energieausweise für Eigenheime und andere Immobilientypen geschrieben haben. Vor allem, weil die Änderungen mehr auf der Ebene von Software-Updates zur Erstellung der Berichte und weniger auf den einschlägigen Vorschriften liegen.

Die Berichte der Energieeffizienzzertifikat sammeln - hauptsächlich - die wichtigsten Informationen über die energetische Situation einer Immobilie und seine "Leistung". Damit adressieren wir ein wichtiges Thema der Energieeffizienz.

Der spanische Ministerrat hat auf Vorschlag des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda (Mitma) und des Ministeriums für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung (Miteco) die neue Königlicher Erlass 390/2021 über ihn Basisverfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Aber … Welche Regelungen betrifft dieser Königliche Erlass?

  • Hebt das berühmte Königliche Dekret 235/2013 auf, vom 5. April, die das grundlegende Verfahren für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden genehmigt (Denken Sie daran, dass dies durch das Königliche Dekret 564/2017 geändert wurde).
  • Ändert die Kunst. 31 von Königlicher Erlass 178/2021, vom 23. März.
  • Ändert Die Künste. 5.1, 7.b), 8.1.b) und Anhang I der Königlicher Erlass 56/2016, vom 12. Februar.
  • Ändert IT 1.2.4.1.2.1 der Verordnung genehmigt durch Königlicher Erlass 1027/2007, vom 20. Juli.
  • Setzt die Richtlinie (EU) 2022/844 teilweise um, 30. Mai.

Wenn Sie genau hinschauen, liegt es an der Notwendigkeit, europäische Vorschriften einzuhalten, wenn sich die Gesetzgebung zum Energieausweis ändert. Nicht um ein besseres System zu schaffen, das sowohl für Techniker als auch für Verbraucher einen echten Mehrwert bietet. Aber das ist eine andere Debatte.

Und jetzt mit dem neuen Königlicher Erlass 390/2021Muss ich anders melden? Nun, nein zu sagen. Sie müssen jedoch die wichtigsten Änderungen berücksichtigen, die sich auf die Zertifizierung von Gebäuden auswirken:

1. Erweiterung der Pflicht vor der obligatorischen Zertifizierung

  • Meldepflicht für diese Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m2 und für Verwaltungs-, Handels-, Gesundheits-, öffentliche Wohn-, Bildungs-, Kultur-, Erholungs-, Hotel- oder Sportzwecke bestimmt sind.
  • Meldepflicht für Gebäude, die von a . bewohnt werden öffentliche Verwaltung mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m2, unabhängig von der Häufigkeit und dem Zustrom der Öffentlichkeit.
  • Meldepflicht der Objekte, die in den kommenden Jahren die Technische Gebäudeinspektion (ITE) und energetische Sanierungen bestehen müssen (Dies gilt bereits in vielen Autonomen Gemeinschaften, wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen wollen).

* Sie müssen Artikel 8 (Seite 10) genau überprüfen, ob es Ausnahmen und andere gibt.

2. Verbesserung der Verfahren und Aktualisierung

  • Endlich! Der neue Königliche Erlass regelt die Verpflichtung, zumindest eine persönliche Besichtigung der Immobilie durchzuführen mit einer Frist von höchstens drei Monaten vor Ausstellung des Zertifikats.

Dieser Besuch ermöglicht die Durchführung der Datenerhebung, Tests und Kontrollen, die für das korrekte Ausfüllen des Energieeffizienzzertifikats erforderlich sind

3. Frist für die Einreichung der Bescheinigung bei der zuständigen Stelle.

  • Jetzt er Energieausweis des Gebäudes zusammen mit dem Energiebewertungsbericht des Gebäudes in elektronischer Form (XML) muss innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum eingereicht werden (sofern die Autonome Gemeinschaft keine andere Frist festlegt).

Übrigens. Der Technical Code hat ein Tool für das XML-Format. Diese Anwendung erleichtert die Verwendung von Energiebewertungsberichten in elektronischer Form zu deren Überprüfung, Visualisierung und Bearbeitung, die wir HIER einsehen können.

Der Königliche Erlass spricht in seinem Artikel 7 des „Zentralen Verwaltungsregisters“. Wir werden sehen, was mit der Registrierung durch die autonome Gemeinschaft passiert, wenn wir über die IEE-Gebäudebewertungsberichte sprechen.

4. Gültigkeit des Energieeffizienzzertifikatsberichts

  • Der Energieeffizienzausweis hat eine maximale Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, außer bei der Energieeffizienzklasse G, deren maximale Gültigkeitsdauer fünf Jahre beträgt.

Denken Sie daran, dass dies neue Regelungen treten am 03.06.2021 in Kraft so die Präsentation der; Gebäudeenergieausweis + Gebäudeenergiebewertungsbericht sollten bereits im XML-Format vorliegen.

Sie können auf die Königlicher Erlass 390/2021 in der BOE ab HIER zum Download als PDF veröffentlicht.

Übrigens gibt es ein neues Plugin - Add-on für das CE3X-Programm. Dabei geht es um die Verbesserung von Fensterglas, das für Gebäude jeglicher Nutzung verwendet werden kann. Für die Restaurierung von Fenstern durch Aufbringen von 3M-Folien…. Es kann HIER von Efinova heruntergeladen werden.

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