Gebäude, die saniert werden, benötigen keinen Energieausweis.
Wir haben einen Teil eines Artikels gerettet, den wir interessant finden. Möglicherweise übersehen einige Zertifizierer einen so wichtigen Punkt wie die Sanierung von Gebäuden und inwieweit dies in den neuen Energieausweisen offengelegt wird. Eine Säule, die derzeit einen sehr wichtigen Teil des Bausektors unterstützt und die im Königlichen Dekret 235/2013 nicht die erwartete Anerkennung gefunden hat.
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Im vorherigen Königlichen Dekret 47/2007 über Energieeffizienzzertifikate mussten Sie, wenn Sie ein Gebäude mit einer Fläche > 1000 m2 umbauten, ein Zertifikat erhalten, mit dem Königlichen Dekret 235/2013 ist dies nicht mehr erforderlich.
Jetzt sind die Zertifikate im Bestand nur noch notwendig, wenn Sie einen Kauf- oder Mietvertrag abschließen wollen.
Das neue Königliches Dekret 235/2013 vom 5. April, das das grundlegende Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden genehmigt, ändert den Anwendungsbereich dieser Verordnung gegenüber dem vorherigen Königlichen Dekret 47/2007 vom 19. Januar, das das grundlegende Verfahren genehmigt für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Neubauten.
Der erste Teil ist in beiden gemeinsam, da er nicht weniger sein könnte, wird der Energieausweis für Neubauten weiterhin verlangt, für Gebäude vor dieser Verordnung ändert er sich jedoch komplett. Im vorherigen Königlichen Erlass mussten Änderungen, Reformen oder Renovierungen bestehender Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m2, bei denen mehr als 25 Prozent der Gesamtheit seiner Gehäuse erneuert wurden, den Energieeffizienzausweis erhalten. obwohl dieses Gebäude nicht zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt war.
Mit dem neuen Königlichen Dekret 235/2013 über die Energieeffizienzzertifizierung benötigen diese Änderungen, Reformen oder Renovierungen bestehender Gebäude keine Bescheinigung, wenn das Gebäude oder der Gebäudeteil geändert wird, wenn es nicht zum Verkauf oder zur Vermietung vorgesehen ist.
In der Präambel der RD 235/2013 wird erläutert, dass eine einzige Bestimmung erstellt wurde, die die Gültigkeit der Norm von 2007 festigt, diese aufhebt und vervollständigt, die die neuen Merkmale der neuen Richtlinie aufnimmt und ihren Anwendungsbereich auf alle Gebäude ausdehnt , einschließlich bestehender. Letzteres ist nicht wirklich der Fall, bevor sie Bestandsgebäude umfassten, in denen größere Renovierungen durchgeführt wurden und jetzt nur noch solche, die verkaufen oder vermieten wollen.
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Von NetENVIRA erscheint uns diese Änderung des Anwendungsbereichs seltsam und wir glauben, dass es sich um einen Fehler handeln könnte, der später geändert wird, da in derRICHTLINIE 2010/31 / UE Dies bedeutet jedoch, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei größeren Renovierungsarbeiten in Gebäuden die Energieeffizienz des Gebäudes oder des renovierten Teils verbessert wird, damit sie die festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.
Auch wenn in der zweiten Übergangsbestimmung der RD 253/2013 Artikel 2.1.d) erwähnt wird, existiert dieser Abschnitt d) derzeit nicht, wir glauben, dass er in Bezug auf bestehende Gebäude fehlt, die eine Reform beabsichtigen, aber nicht verkauft sein. "
Artikel im NetENVIRA Blog geschrieben.
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Im Königlichen Dekret 235/2013 gibt es keinen Hinweis auf "Rehabilitation" oder "Reform" von Immobilien. Um zu berücksichtigen und daran zu erinnern, dass dieser Königliche Erlass 235/2013 auf die Autonomen Gemeinschaften übertragen werden muss, zunächst bei der Einführung eines Registers für Energieausweise (In weniger als drei Monaten ab dem 14.04.2013) und Kontrollstellen , ein Punkt, an dem andere relevante und ergänzende Punkte (restriktiver) abonniert und als obligatorisch angenommen werden können, um den Königlichen Erlass zu erweitern und den europäischen Vorschriften stärker zu entsprechen.
Denken wir daran, dass für jedes registrierte Zertifikat die Kassen der Autonomen Gemeinschaften steigen (laut Stellungnahme 95/2013 des Ministeriums für Industrie wird auf etwa 30 € pro Registrierung geschätzt)… .Werden sie diese Gelegenheit verpassen?… wir konsequent mit dem, was wir tun, und verabschieden von Anfang an konsequent eine neue Verordnung?
Hinweis: Das Königliche Dekret 233/2013 vom 5. April, das den Staatsplan zur Förderung der Wohnungsvermietung, der Gebäudesanierung und der Stadterneuerung und -sanierung 2013-2016 genehmigt, geht jedoch darauf ein und verknüpft die Sanierung mit dem Zertifikat:
KAPITEL V - GEBÄUDE RENOVIERUNGSPROGRAMM
Art.19 Zweck des Programms
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3. Maßnahmen in Gebäuden werden Gegenstand dieses Programms sein
direkt zu:
a) Seine Erhaltung.
b) Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit.
c) Nehmen Sie angemessene Anpassungen in Bezug auf die Zugänglichkeit vor.
Art. 20 Förderfähige Aktionen
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Um förderfähig zu sein, muss das bereitgestellte Maßnahmenpaket zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in jedem Fall Maßnahmen enthalten, die unter einem oder mehreren der vorstehenden Buchstaben a), b) oder c) fallen, damit eine Reduzierung der der weltweite jährliche Energiebedarf für Heizung und Kühlung des Gebäudes, BEZUG AUF ENERGIEZERTIFIZIERUNG, von mindestens 30 % über der Situation vor den genannten Maßnahmen. Zur Begründung können alle von den Ministerien für Entwicklung und Industrie, Energie und Tourismus gemeinsam anerkannten Computerprogramme verwendet werden, die im Allgemeinen Register der anerkannten Dokumente für die Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden eingetragen sind.