
Wie haben sich die europäischen Richtlinien zur Energieeffizienz auf Spanien ausgewirkt? Sind wir den Anforderungen Europas gewachsen?
Wir fügen eine kleine Reflexion zu den europäischen Richtlinien zur Energieeffizienz hinzu. Erstens müssen wir wissen, was in Europa passiert ist, um zu verstehen, was in Spanien passiert, wenn man bedenkt, dass die Komplexität der Vorschriften reichlich und umfangreich ist und sich natürlich im Laufe der Zeit ändert.
Um all diese Richtlinien zu erfüllen, hat Spanien seine Artikel in nationales Recht umgesetzt. Spaniens langfristige Strategie zur energetischen Sanierung im Baubereich zielt darauf ab, Investitionen in die Renovierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zu mobilisieren, um die Energieeffizienz des Immobilienparks zu verbessern.
Europäische Richtlinien
Aber zuerst müssen wir uns skizzieren, wie die Richtlinien und deren Bedingungen auf Spanien ausfallen, um nicht immer aus der Sicht von Vorschriften, die effizientes Bauen betreffen, verloren zu gehen:
RICHTLINIE 2010/31 / EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 19. Mai 2010, zur Energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung). Aufhebung der Richtlinie 2002/91 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Mit ihm:
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 244/2012 DER KOMMISSIONvom 16. Januar 2012, das ergänzt dieRichtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden, die einen vergleichenden methodischen Rahmen zur Berechnung der optimalen Rentabilitätsniveaus der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und ihren Bauteilen erstellt.
Ja…
„Entscheidung Nr.406/2009 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zu den Bemühungen der Mitgliedstaaten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um die von der Gemeinschaft bis 2022 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, verbindliche nationale Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen festlegt, undRichtlinie 2009/28 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen".
Auf europäischer Ebene wurden diese Regelungen konsolidiert mit: (Sie wurde am 14.11.2012 veröffentlicht.)
RICHTLINIE 2012/27 / EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 25.10.2012.
Bezogen auf die Energieeffizienz, durch die die Richtlinien 2009/125/CE und 2010/30/EU geändert und durch die die Richtlinien 2004/8/CE und 2006/32/CE aufgehoben werden:
„Deshalb ist es praktisch, a jährliche Erneuerungsrate* von Gebäuden, die sich im Besitz der Zentralverwaltung befinden und von diesen genutzt werden, um deren Energieeffizienz zu verbessern. Diese Verlängerungsrate gilt unbeschadet der Verpflichtungen in Bezug auf die Gebäude mit nahezu null Energieverbrauch gegründet in der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Energieeffizienz von Gebäuden (2) Die durch diese Richtlinie auferlegte Verpflichtung zur Renovierung der Gebäude der Zentralverwaltungen ergänzt diese Richtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Bei größeren Renovierungen an Bestandsgebäuden wird deren Energieeffizienz so gesteigert, dass sie Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen.“
„In Bezug auf Elektrizität und in Übereinstimmung mit den Richtlinie 2009/72 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (1) sollten in Fällen, in denen die Bereitstellung intelligenter Zähler positiv bewertet wird, mindestens 80 % der Verbraucher über intelligente Messsysteme verfügen bis 2022. Bei Gas und gemäß den Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (2) im Falle einer positiven Bewertung der Bereitstellung intelligenter Zähler die Mitgliedstaaten oder benannte Die zuständige Behörde erstellt einen Kalender für die Einführung intelligenter Messsysteme.“ (27)
"Wenn Smart Meter installiert sind, sollten sie von Unternehmen nicht dazu verwendet werden, ungerechtfertigte Nachrechnungen vorzunehmen." (26)
* Diese Indizes sind definiert in D 2012/27 / EU Artikel 5… Beispielhafte Funktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen:
1. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 7 der Richtlinie 2010/31/EU stellt jeder Mitgliedstaat sicher, dass ab dem 1. Januar 2014 3 % der Gesamtfläche der Gebäude mit Heizung und/oder Kühlung Das System, das sich im Besitz seiner zentralen Verwaltung befindet und von ihm betrieben wird, wird jedes Jahr erneuert, so dass es mindestens die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllt, die es in Anwendung von Artikel 4 der Richtlinie 2010/31/EU festgelegt hat.
Diese 3% werden auf der Gesamtfläche der Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m2 berechnet, die sich im Besitz der Zentralverwaltung des entsprechenden Mitgliedstaats befinden und von ihr genutzt werden und die am 1. Januar eines jeden Jahres nicht erfüllt die nationalen Anforderungen Mindestenergieeffizienz gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2010/31/EU. Diese Grenze wird ab 9. Juli 2015 auf 250 m2 gesenkt.
Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass sich die Verpflichtung zur jährlichen Erneuerung von 3 % der Gesamtfläche auf die Fläche erstreckt, die sich im Besitz von Verwaltungseinrichtungen befindet und von diesen genutzt wird, die niedriger als die der Zentralverwaltung sind, werden diese 3 % auf der Gesamtfläche von Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m2 und ab 9. Juli 2015 von mehr als 250 m2, die sich im Eigentum der Zentralverwaltung und der Verwaltungsbehörden des entsprechenden Mitgliedstaats befinden, die am 1. Juli , Januar eines jeden Jahres, die in Anwendung von Artikel 4 der Richtlinie 2010/31/EU festgelegten nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nicht erfüllt.
Allgemeine Informationen werden im Folgenden angeboten: "ZUSAMMENFASSUNG FÜR DEN BÜRGER" von der Kommission selbst. Und für eine tiefere Vertiefung des Themas empfiehlt sich das Dokument «Energieeffizienz in Gebäuden. Auswirkungen der neuen europäischen CONAMA-Richtlinie »… HIER Zugang zu Informationen.
Durch Transponieren derDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 244/2012und die Definition des Begriffs „Gebäude mit nahezu null Energieverbrauch“ bestimmt die entsprechende Energieeffizienz sowie den Anteil der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen.
Die neuen Verordnungen, die im April 2013 in Spanien erschienen sind:
- Allgemeine Bestimmungen der BOE (Landesplan zur Förderung der Wohnungsvermietung, der Gebäudesanierung sowie der Stadterneuerung und -sanierung)
- Grundlegendes Verfahren zur Zertifizierung der Energieeffizienz von Gebäuden (Königlicher Erlass 235/2013)
- RITE-Update. Königlicher Erlass 238/2013 (hier)
Gesetzgebung zur Energieeffizienz in Gebäuden in Europa und Spanien
Ein Schema, das den Zeitplan der wichtigsten Vorschriften, die uns betreffen, der wichtigsten Meilensteine im Zusammenhang mit Energie- und Umwelteffizienz in Gebäuden definiert:
Gesetzgebung zu Zertifizierungsprozessen in Spanien
Um Klarheit in der Anwendungsnorm zum Energieausweis eines Eigenheims zu schaffen, stellen wir einige außergewöhnliche Schemata von ISOVER zur Verfügung:
Neubauvorhaben oder Erweiterung des Bestandsgebäudes

Bestehende Bebauung

Es scheint, dass wir trotz des verspäteten Beginns der Anwendung der europäischen Verordnungen sogar "Führer bei der Förderung der Energieeffizienz" sind. In der Lage zu sein, dies im Global Energy Architecture Performance Index Report (Leistungsindex der Weltenergiearchitektur - Hier - In Englisch) zu überprüfen.
In Spanien nimmt es einen mehr als prominenten Platz ein. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Länder mit hohem Einkommen als überlegen erwiesen haben, den Übergang zu einer neuen Energiearchitektur voranzutreiben, indem sie Energieeffizienzpolitiken besser anwenden.